Sie suchen umfassende Beratung aus einer Hand und üben einen freien Beruf aus, betreiben ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder sind als Angestellter beschäftigt, dann haben wir die richtige Fachkompetenz und Größe für Sie.
Die Unterscheidung zwischen selbstständiger und unselbständiger Tätigkeit ist fließend. Neben dem klassischen Dienstverhältnis gibt es mehr und mehr freie Dienstnehmer, Werkverträge und neue Selbstständige. Wir begleiten Sie neben dem Arbeitsrecht auch in diesen, sich neu entwickelnden Rechtsbereiche.
Unser Know-how umfasst die Neugründung und Übernahme von Unternehmen, den Abschluss von Gesellschaftsverträgen. Die Lösung der mit dem Geschäftsbetrieb verbundenen mietrechtlichen Fragen, die Erwirkung von Konzessionen und Betriebsanlagengenehmigungen. Aber auch alle Bereiche des laufenden Geschäftsbetriebes wie Markenrecht und gewerblichen Rechtsschutz, Eintreibung von Forderungen, Gewährleistungs- und Haftungsprozesse mit Kunden, gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Geschäftspartnern und vieles andere mehr.
Wenn einmal nicht alles nach Wunsch läuft, kann unsere Kanzlei noch Hilfe leisten, wie z.B. zur Sanierung im außergerichtlichen Ausgleichs- oder gerichtlichen Insolvenzverfahren, bei Liquidierung von Unternehmen oder schlimmstenfalls im Gewerbe-, Finanz- oder Wirtschaftsstrafverfahren.