Sie haben ein arbeitsreiches Leben geführt, Kindern den Weg ins Leben geebnet, etwas geschaffen. Sie wollen diese Leistungen genießen und wissen doch um die Änderungen, die der Lauf der Zeit mit sich bringt.
Sie suchen einen Nachfolger für Lebenswerk? Sie suchen Lösungen, bei denen Sie einerseits großzügig zu Ihren Nachkommen sein und andererseits ein selbstbestimmtes Leben in Würde führen können und die Sicherheit haben, nicht durch unvorhergesehene Ereignisse in Notlage zu geraten?
Soweit Recht in der Lage ist, diese Wünsche abzusichern, unterstützen wir Sie gerne.
So beraten wir Sie bei Leibrenten- und Übergabsverträgen,
Schenkungen mit Begründung von Wohn- und anderen Nutzungsrechten
und bei der Abfassung von Testamenten und Legaten.
Wir vertreten Sie bei der Vermögensverwaltung bis hin zur Sachwalterschaft, erstellen Vorsorgevollmachten, schließen Pflege- und Heimverträge sowie Patientenverfügungen für Sie ab. Dabei bleibt stets das Ziel, Ihnen so viel Selbständigkeit und Entscheidungsfreiheit wie möglich zu bewahren, aber dennoch alle Möglichkeiten realistisch zu bedenken.
Im Ablebensfall betreuen wir auch Verlassenschaften, vermitteln Einigungen über die Erbteilung und beraten die Erben, damit aus den hinterlassenen Ressourcen neue Lebenschancen entstehen. Wenn Ihre Erb- oder Pflichtteilsansprüche nicht anerkannt werden, vertreten wir Sie bei Verhandlungen zwischen den Beteiligten oder vor Gericht, um Ihren Ansprüche durchzusetzen.